Rückvergütung von Skipässen
bei Krankheit/Unfall

Bei Skiunfall oder Krankheit gewähren wir Ihnen im Kulanzweg eine Rückvergütung ab dem letzten Benützungstag. Hierfür müssen Sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Verlorene Skipässe können wir Ihnen leider nicht ersetzen.

Bitte verwenden Sie dafür unser Online-Rückvergütungsformular und füllen Sie alle erforderlichen Felder vollständig aus. Nach Übermittlung Ihrer Anfrage wird diese von unserem Team zeitnah geprüft und entsprechend den geltenden Bestimmungen bearbeitet. Die Abwicklung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zillertaler Seilbahnen. Bitte beachten Sie, dass eine Rückvergütung ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich ist und nur für nicht genutzte Tage gewährt werden kann. Bereits benutzte Tage – auch bei nur einmaliger Nutzung – können gemäß AGB nicht erstattet werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Rücküberweisung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine rasche Genesung.

Skipass Rückvergütung

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