- Ermäßigte Karten (Kinder, Jugend, Behinderte ab 60% GdB, usw.) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.
- Die Skipässe und Tageskarten sind nicht übertragbar! Missbräuchliche Verwendung von Skipässen wird strafrechtlich verfolgt.
- Die Laufzeit des Skipasses beginnt am Tag der Gültigkeit. Mehrtages-Skipässe können bereits am Vortag ab 15.00 Uhr gekauft werden. Skipässe gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos).
- Fußgängerkarten werden im Winter nur an Gäste ohne Wintersportausrüstung ausgegeben.
- Bei Skiunfall oder Krankheit gewähren wir Ihnen im Kulanzweg eine Rückvergütung ab dem letzten Benützungstag. Hierfür müssen Sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Verlorene Skipässe können wir Ihnen leider nicht ersetzen.
- Auch für Schlechtwetter, Wind/Sturm, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, behördlich angeordnete Sperrungen oder Schließungen, Sperrung von Abfahrten usw. können wir Ihnen keine Rückvergütung oder Verlängerung einräumen.
- Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten.
- Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Information gemäß § 24 DSG 2000 zu Photocompare
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle. Ort und Anzahl der Zutritte werden ausschließlich zu Verrechnungszwecken, und sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, gespeichert.