Die Fahrpreise gelten bis auf Widerruf für die Wintersaison 2012/13. Die Skipässe sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig, eine Unterbrechung ist nicht möglich (ausgenommen Wahlabos).
Bei Skiunfall oder Krankheit gewähren wir Ihnen im Kulanzweg eine Rückvergütung ab dem letzten Benützungstag. Hierfür müssen Sie jedoch eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Verlorene Skipässe können wir Ihnen leider nicht ersetzen. Auch für Schlechtwetter, Wind/Sturm, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Abfahrten usw. können wir Ihnen keine Rückvergütung oder Verlängerung einräumen.
Ermäßigung für Schwerbehinderte ab 60% MdE. Ausweisvorlage notwendig bei Kauf und Kontrolle. Fußgängerkarten werden im Winter nur an Gäste ohne Wintersportausrüstung ausgegeben.